Radfahren in Lehrte

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03.07.2020

Stellungnahme zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 6. Juli 2020

Am Montag wird im Verkehrsausschuss der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) für Lehrte vorgestellt. Dieser soll die Weichen für eine verträgliche Verkehrsentwicklung stellen und der Verwaltung als verbindlicher Rahmen für die städtebauliche Entwicklung dienen. Insbesondere soll die Stellung der einzelnen Verkehrsarten zueinander dargestellt und geordnet werden. Die Stärkung des Radverkehrs wird ausdrücklich als Ziel benannt.

Wegen der grundlegenden Bedeutung des VEP halten wir im Forum Radverkehr es für wichtig, einige Fragen im Rahmen der Ausschusssitzung zu klären, bevor über konkrete inhaltliche Vorschläge diskutiert wird:

Wir wünschen uns Transparenz hinsichtlich der Aufgabenstellung und Vorgehensweise des Gutachters, um die Aussagekraft des VEP einschätzen zu können.

Wir wünschen uns, den Verkehr noch stärker mit dem Ziel einer “Verkehrswende” zu entwickeln und den VEP entsprechend nachzuschärfen.
Konkrete Maßnahmen für die Verkehrswende sind durch eine echte und nachhaltige Bürgerbeteiligung zu erarbeiten, zu priorisieren und umzusetzen.

Die Mindestanforderungen der StVO an Radverkehrseinrichtungen sind sofort zu erreichen

Das Stadtradeln 2021 soll als Chance für einen menschengerechten provisorischen Stadtumbau genutzt werden.

Zunächst zu den Fragen zum Gutachten: Ein Qualitätskriterium für Gutachten - und damit auch für einen VEP - ist die Transparenz hinsichtlich der Aufgabenstellung, der Methodik und der verwendeten Kriterien:

Was war der konkrete Auftrag des Gutachters? Ein Gutachten kann nur das leisten, was vom Auftraggeber tatsächlich angefordert wurde. Transparenz hinsichtlich der konkreten Aufgabenstellung und der dafür vom Gutachter aufgewendeten Arbeitszeit für das Gutachten wäre hilfreich, um die Tiefe und Qualität des Dokuments einschätzen zu können.

Wie wurde die Bestandsaufnahme der aktuellen Verkehrssituation in Lehrte durchgeführt? Es ist von “umfangreichen Befahrungen mit Rad, Kfz, Begehungen insbesondere im Bereich der Kernstadt sowie einer videogestützten Verkehrszählung für den Rad- und Kfz-Verkehr” die Rede. Wie umfangreich diese Bestandsaufnahme war, bleibt unklar. An der Vollständigkeit der Bestandsaufnahme ergeben sich nach Lektüre des Gutachtens Zweifel. So sind die Aussagen des VEP zum Lehrter Norden z.B. sehr lückenhaft:

Im VEP ist wiederholt von “der” Trogstrecke die Rede. Gemeint ist damit immer die südliche Trogstrecke der Berliner Allee. Wüsste man es nicht besser, könnte man beim Lesen des Gutachtens nicht einmal erahnen, dass es an der B443 eine zweite Trogstrecke im Norden gibt, die ebenfalls eine nähere Betrachtung lohnt.

Ein gesamter Ortsteil von Lehrte - Kolshorn - ist nicht einmal auf dem verwendeten Kartenmaterial beschriftet, geschweige denn, dass eine Auseinandersetzung mit der dortigen Verkehrssituation erkennbar wäre.

Auch die Rückmeldungen, die uns bislang erreicht haben, zeigen weitere Punkte auf, die in einer Bestandsaufnahme nicht fehlen sollten.

Positiv ist an dieser Stelle jedoch zu erwähnen, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung sowie Vorerhebungen transparent dargestellt werden.

Welche Kriterien wurden zur Beurteilung der Verkehrswege angewendet? So werden z.B. “gut befahrbare straßenbegleitende Radwege zwischen den Ortsteilen” konstatiert . Aus eigener Anschauung kann ich sagen, dass dies z.B. nicht für die Wege nach Ahlten, Immensen und Kolshorn gilt. Dies zeigen auch zahlreiche Schilder, die auf Radwegschäden hinweisen. Auch die Verbindung von Aligse (West) nach Lehrte ist alles andere als “gut befahrbar”.

Die objektive Verkehrssicherheit in Lehrte sei hoch, wird behauptet. Lediglich subjektiv trauen sich viele Menschen nicht, die Fahrbahn mit dem Rad zu benutzen. Welche Kriterien für objektive bzw. subjektive Sicherheit wurden hier herangezogen? Oder handelt es sich hier um eine subjektive Einschätzung des Gutachters? Aufgrund der Rückmeldungen, die wir von Radfahrenden erhalten haben, aber auch aufgrund unserer eigenen Erfahrungen zur Verkehrssicherheit haben wir Zweifel an der Angemessenheit der Kriterien.

Wie sollen die Erkenntnisse des VEP verwendet werden?

Ein Rahmenplan bleibt notwendigerweise abstrakt und kann lediglich punktuell Vorschläge für konkrete Maßnahmen treffen. Ohne weitere Konkretisierung von detaillierten Maßnahmen besteht das Risiko, dass der Rahmenplan ohne Wirkung bleibt. Daher sollten unbedingt konkrete Maßnahmen aus dem vorgegebenen Rahmen entwickelt werden.

Wenn das Ziel, das Umsteigen auf das Fahrrad zu fördern tatsächlich ernst gemeint ist, muss auch klar sein, dass es nicht nur um Freizeitradeln am Sonntag geht, sondern vor allem um die Förderung der Radnutzung als Alternative zum Autoverkehr. Man muss die Voraussetzungen schaffen, dass deutlich mehr Radfahrende sicher in Lehrte unterwegs sein können. Für einen verstärkten Alltagsradverkehr müssen außerdem sämtliche Arten von Fahrrädern wie E-Bikes, Lastenräder, Räder mit Kinderanhänger usw. bei der Beurteilung des Wegenetzes und der Planung von städtischem Raum mitgedacht werden.

Hier ist auch völlig klar, dass die begrenzte Ressource “Platz” zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kfz neu aufgeteilt werden muss. Nur so kann ein wirklich zukunftsweisendes Konzept mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten erreicht werden. Der VEP kann hier ein Ausgangspunkt sein.

Zu welchem Zweck sollen Bürgerinnen und Bürger im Verfahren beteiligt werden? Was geschieht mit ihren Hinweisen?
Zur Entwicklung konkreter Umsetzungsvorschläge lohnt es sich auf die Expertise der Nutzerinnen und Nutzer der Verkehrswege zurückzugreifen. Sie kennen die Stellen, an denen sie als Radfahrende immer wieder in potentiell gefährliche Situationen geraten und können qualifizierte Hinweise auf Abhilfe geben. Dieses Wissen muss abgerufen und in transparenter Weise strukturiert werden.

Diese Erhebung sollte die wegweisenden Projekte und den zwingenden Handlungsbedarf an den Brennpunkten umfassen und auf die rechtlichen Restriktionen, den Umsetzungsfahrplan sowie die erforderlichen Kosten eingehen. Das Forum Radverkehr ist gerne bereit, auf diesem Weg zu unterstützen und hat auf seiner Homepage unter https://VEP-lehrte.de bereits damit begonnen. Mit diesem Vorgehen können die erforderlichen Veränderungen in Richtung verträgliche Verkehrsentwicklung zügig umsetzt werden.

Wir halten dagegen nichts von einer Pseudo-Bürgerbeteiligung, die - wie in der Informationsvorlage dargestellt - lediglich “eine möglichst breite Akzeptanz” für den VEP „erzeugen“ soll. Ein einzelner Workshop, wie er bisher geplant ist, kann dem Ziel der Nutzung von Expertise nicht gerecht werden. Selbst eine Akzeptanzsteigerung wird durch einen einzelnen Workshop mit Sicherheit nicht erreicht. Bei einem solchen Format kann es sich höchstens um eine Werbeveranstaltung handeln, die die Belange von Bürgerinnen und Bürgern nicht ernst nimmt.

Ist der VEP auf der Höhe der Zeit?

Sehr zu begrüßen ist aus unserer Sicht, dass sich der VEP deutlich für die Förderung des Radverkehrs und anderer alternativer Verkehrsträger ausspricht. Allerdings bleibt der VEP hier hinter den heutigen Möglichkeiten und an anderen Orten bereits praktizierten Veränderungen zurück.

Wenn diese Aspekte zum Gutachten und zum weiteren Vorgehen geklärt sind, kann mit der inhaltlichen Arbeit begonnen werden. Und dafür liefert das Gutachten Vorschläge, die bewertet, ergänzt und konkretisiert werden müssen.

Wir unterstützen voll und ganz die Zielvorstellung des Gutachtens, den Radverkehr weiter auszubauen und zu verbessern. Wir bitten den Rat der Stadt Lehrte und die Mitglieder des Bau- und Verkehrsplanungsausschusses diese Zielsetzung noch klarer und eindeutiger zu formulieren und für Lehrte die Verkehrswende einzuleiten. Dies bringt eine umfängliche Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs mit sich, die zu einer fairen Verteilung des begrenzten Raums zwischen den Verkehrsteilnehmern führen muss.

Wir sehen die Notwendigkeit, dass die Politik mit Hilfe einer echten Bürgerbeteiligung einen konkreten Maßnahmenplan aufstellen muss, der von der Verwaltung umzusetzen ist. Die Erarbeitung eines solchen Maßnahmenplans darf kein Alibi für weitere Untätigkeit sein. Sofort anzugehen ist, was der VEP nebenbei als Mindestanspruch formuliert:

“Die Vernetzung, der Abbau von Barrieren und die Verbesserung gemäß der MINDESTANFORDERUNGEN der STVO soll dazu dienen, die Sicherheit des Radfahrens in der Stadt Lehrte NOCH WEITER zu verbessern.” (Hervorhebungen durch mich).

Wenn hier lapidar in einem Nebensatz festgestellt wird, dass die bisherige Situation des Radverkehrs nicht einmal den Mindestanforderungen der STVO entspricht, ist hier ganz klar zu erkennen, dass es nicht genügt, den Plan für eventuelles späteres Verwaltungshandeln in petto zu haben, sondern dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Umsetzung der Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung und der ergänzenden Regelwerke sind sofort umzusetzen. Dazu gehört auch die umgehende Beseitigung bekannter Gefahrstellen, auf die wir Sie unter https://vep-lehrte.de/Gefahr/ hinweisen möchten.

Um Gefahrstellen schnell erfassen und beseitigen zu können, sollte Lehrte sich - wie bereits die Nachbarkommunen Burgdorf und Sehnde - als Ergänzung zu den “Bürgertipps” an der Meldeplattform RADar beteiligen, eine einfache, nachhaltige und sehr konkrete Form der Bürgerbeteiligung. (Siehe https://www.radar-online.net/home)

Darüber hinaus regen wir an, im Rahmen des Stadtradelns 2021 eine mehrwöchige Testphase für eine autoarme und radverkehrsgerechte Stadt Lehrte durchzuführen: Lassen Sie uns einmal bislang undenkbare Vorschläge provisorisch umsetzen: Stellen wir die Menschen in den Mittelpunkt und schaffen wir Platz für Fußgänger und Radfahrer, indem wir - zumindest auf Zeit - ausprobieren, wie sich das Leben in unserer Stadt mit Verkehrsberuhigung durch Einbahnstraßenregelungen und weniger Fahrstreifen für den Autoverkehr entwickeln könnte.

Mit gutem Willen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschildern lässt sich hier kostengünstig einiges testen. Zahlreiche Vorschläge dafür finden Sie bereits auf unserem Forum Radverkehr unter https://vep-lehrte.de.

Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen:

Wir wünschen uns Transparenz hinsichtlich der Aufgabenstellung und Vorgehensweise des Gutachters, um die Aussagekraft des VEP einschätzen zu können.

Wir wünschen uns, den Verkehr noch stärker mit dem Ziel einer “Verkehrswende” zu entwickeln und den VEP entsprechend nachzuschärfen.
Konkrete Maßnahmen für die Verkehrswende sind durch eine echte und nachhaltige Bürgerbeteiligung zu erarbeiten, zu priorisieren und umzusetzen.

Die Mindestanforderungen der StVO an Radverkehrseinrichtungen sind sofort zu erreichen.

Das Stadtradeln 2021 soll als Chance für einen menschengerechten provisorischen Stadtumbau genutzt werden.

Wir freuen uns, wenn Sie die Initiative ergreifen und die Chancen, die der VEP bietet, in diesem Sinne konkretisieren und den Radverkehr in Lehrte voran bringen. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg!



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